Bei der Gründung eines Unternehmens gibt es vermutlich keine Frage, die so wichtig ist, wie die Wahl der passenden Rechts- und Gesellschaftsform. Wer sich hier falsch entscheidet, hat später im aktiven Geschäftsbetrieb mit Hindernissen zu kämpfen, die sich nicht ohne Weiteres ausmerzen lassen. Umso wichtiger ist eine umfassende Beschäftigung mit diesem Thema noch bevor das Gewerbe angemeldet wird.
Zunächst ist die Frage nach der Art der Gesellschaft oder der Rechtsform zu wählen. Während einzelne Personen mit dem Einzelunternehmen oft gut beraten sind, stellt sich ab zwei Gründern bereits die Frage nach der Gesellschaftsform. In diesem Beitrag zeigen wir, welche Rechtsform für Ihre Firma wohl am idealen geeignet ist.
Personengesellschaften: Ideal für den Anfang
Wer allein gründen möchte, der kann sich – sofern kein Risiko einer Haftung durch den Gründer besteht – mit einem Einzelunternehmen beschäftigen. Diese Rechtsform ist für Freiberufler ideal, da hier wesentlich weniger bürokratische Hürden lauern, als beispielsweise bei Kapitalgesellschaften wie eine GmbH oder AG. Einzelunternehmen benötigen keinen zwingenden Eintrag ins Handelsregister und keine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages.
Natürlich können sich auch Einzelpersonen, die in kaufmännischen Gewerben tätig sind, ins Handelsregister eintragen lassen. Dadurch hat der Unternehmer die Berechtigung, den Titel „e.K.“ zu führen („eingetragener Kaufmann“). Sobald mehrere Gründer eine Firma gründen möchten, ist im Bereich der Personengesellschaften die GbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts) eine echte Möglichkeit zur schnellen und einfachen Gründung. Sobald eine GbR ins Handelsregister eingetragen wird, wird diese zur OHG (Offene Handelsgesellschaft).
Die GbR benötigt lediglich einen Gesellschaftsvertrag, der die wichtigsten Punkte in der Unternehmensstruktur regelt. In unserem Mustervertrag für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts finden Sie alle wichtigen Punkte, die Ihr Vertrag behandeln sollte. Da die gesetzlichen Regelungen für diese Gesellschaftsform äußerst gering gehalten sind, sollte der Vertrag sehr ausführlich formuliert werden und alle Eventualitäten abdecken.
Kapitalgesellschaften: Professionell, aber teuer
Wer direkt mit einer Kapitalgesellschaft starten möchte, der hat zunächst mit einigen bürokratischen Hürden und relativ hohen Kosten zu kämpfen. Die wichtigsten Kapitalgesellschaften sind die folgenden:
- UG (haftungsbeschränkt): Stammkapital mindestens 1 €
- GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung): Stammkapital mindestens 25.000 €
- AG (Aktiengesellschaft): Grundkapital mindestens 50.000 €
Für welche der Kapitalgesellschaften Sie sich für Ihre Firmengründung entscheiden, hängt von Ihrem Vorhaben ab: Wenn klein und günstig gestartet werden soll, dann bietet die Unternehmergesellschaft (UG) eine günstige Lösung. Hier reicht theoretisch 1 € Stammkapital aus, dies fördert jedoch das Risiko einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Mindestens 1.000 €, eher noch mehr sollte für den Anfang hinterlegt werden – dieser Wert hat sich in der Praxis auch als hervorragend herausgestellt. Sacheinlagen können bei der UG nicht getätigt werden.
Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft muss mindestens die Hälfte des Stammkapitals (GmbH) oder Grundkapitals (AG) in bar eingezahlt werden. Der Rest kann in Sacheinlagen getätigt werden. Wer auf Fremdkapital angewiesen ist, startet idealerweise mit einer AG, da hier Investoren sehr unkompliziert Anteile am Unternehmen erwerben können. Ansonsten ist die GmbH ein guter Mittelweg, um für potenzielle Kreditgeber wichtige Voraussetzungen zu erfüllen und die Gründer dennoch vor der persönlichen Haftung im Krisenfall zu schützen.
Bei dieser Variante gibt es weitere Vorteile, so zum Beispiel auch, wenn ein Firmenwagen in den Betrieb eingebracht werden soll. Hier würde sich das Leasing anbieten, da es gänzlich abgeschrieben werden kann. Kapitalgesellschaften sind zwar teurer, aber im Nachgang kann unter Umständen mehr gespart werden.
Fazit: Im Zweifel lieber zum Gründerberater
Auch wenn es unzählige Informationsquellen im Internet gibt: Eine kompetente Gründungsberatung kann ein kostenloses Medium niemals ersetzen. Insbesondere aufgrund der Komplexität dieser Thematik ist eine professionelle Beratung ein absolutes Muss. Nicht nur Gründerberater, sondern auch Anwälte, Notare oder Steuerberater können hier bei der Richtungsfindung helfen. Wichtig ist, dass die Risiken des Unternehmens korrekt eingeschätzt werden und die einzelnen Rechtsformen und Gesellschaftsformen mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen genau in Betracht gezogen werden.
In der Praxis werden vermutlich 90 % aller GmbHs nur gegründet, damit die Gründer nachts ruhig schlafen können – die Haftungsbeschränkung, oder der Schutz vor der privaten Inanspruchnahme des Gründers kann durch Versicherungen und andere Wege ebenfalls erreicht werden. Wer bei der Wahl der Rechts- oder Gesellschaftsform aber einen Fehler macht, der kann sich unter Umständen den Erfolg des Unternehmens langfristig verbauen.